Archiv, Februar 2015 Zu Kalenderansicht wechseln

Möchte ein Bauer Mitglied der Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall werden, sind die Mitarbeiter des Landwirtschaftlichen Beratungsdiensts erste Ansprechpartner (siehe Serie 4). Fritz Wolf und seine Kollegen entscheiden, ob der Landwirt mit seinem Hof beispielsweise für die Mast von Schwäbisch-Hällischen Schweinen in Betracht kommt. Die Voraussetzungen für die Haltung sind in den Erzeugerrichtlinien festgeschrieben. Die Tiere sollen wo möglich Auslauf ins Freie haben; mindestens die Hälfte der Fläche darf nicht perforiert, die Liegefläche muss befestigt und mit Stroh eingestreut sein; jedem Tier stehen 1,2 Quadratmeter Platz zur Verfügung; das Futter darf nicht gentechnisch verändert sein.

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Wer entscheidet, welche Schwäbisch-Hällischen Sauen und Eber zur Spitzengruppe gehören? Hier kommt Martin Schneider vom Landwirtschaftlichen Beratungsdienst Schwäbisch Hall ins Spiel. Der 47 Jahre alte Landwirtschaftsmeister ist verantwortlich für die Selektion, das heißt die Auslese der Tiere nach den im Zuchtbuch festgelegten Kriterien. Durch gezielte Anpaarung können die Züchter gewünschte Eigenschaften verstärken und ungewünschte unterdrücken.

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Wie verläuft eigentlich ein Schweineleben? Nur wenn Skandale in der industriellen Schweinhaltung die Verbraucher aufrütteln, fragt der eine oder die andere nach. Ansonsten machen sich darüber die wenigsten Gedanken.

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Was kann ein Landwirt in Zeiten des Höfesterbens tun, seinen Betrieb zukunftsfähig zu machen? Hohenloher Landwirte haben die Möglichkeit, Mitglied der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall zu werden und ihren Hof beispielsweise auf die Zucht oder Mast von Schwäbisch-Hällischen Schweinen umzustellen. 

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