Archiv, Mai 2015 Zu Kalenderansicht wechseln

Wer Fleisch isst, muss dieser Tatsache ins Auge schauen: Schweine werden gemästet, um anschließend geschlachtet zu werden. Das Tierschutzgesetz regelt, dass dies „unter wirksamer Schmerzausschaltung“ und „nur unter Vermeidung von Schmerzen“ geschehen darf.

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„Die Schlachtschweine werden vom Erzeuger selbst oder von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall oder in deren Auftrag unter Einhaltung der Tierschutzvorschriften am Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall angeliefert“, heißt es in den Erzeugerrichtlinien für Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. (geschützte geografische Angabe). Und weiter: „Der Einsatz gewerblicher Tiertransporteure ist verboten.“

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Der Aufwand, den die Hohenloher Bauern für ihre Schwäbisch-Hällischen Schweine treiben, ist groß. Das beginnt bei der Haltung auf Stroh und geht bis zum gentechnisch unveränderten Futter. Im Gegenzug können sich die Mitglieder der Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall aber darauf verlassen, dass sie am Ende für ihre Tiere einen angemessenen Preis bekommen. Und dass ihre Schweine abgenommen werden, egal wie groß der Bedarf ist.

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Die Haltung der Schweine, deren Fleisch als Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. (geschützte geografische Angabe) vermarktet wird, ist verbrieft und vorbildlich. Das lässt sich nun mit Fug und Recht sagen, denn sie ist Vorbild für Förderprogramme, die jetzt auch den Züchtern und Mästern der alten Landrasse zugute kommen: zum einen Fakt (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) der Landesregierung (siehe Serie 16) und zum anderen die so genannte Tierwohl-Initiative, ein Branchen übergreifendes Bündnis des Lebensmitteleinzelhandels, der Fleischwirtschaft und der Landwirtschaft „mit dem Ziel einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischproduktion“, so die Selbstdarstellung.

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„Landwirte, die Nahrungsmittel erzeugen, die Kulturlandschaft erhalten und die natürlichen Ressourcen und das Klima schützten“, werden von der grün-roten Landesregierung künftig kräftig unterstützt. Etwa 630 Millionen Euro, kofinanziert mit EU- und Bundesmitteln, fließen im Rahmen von Fakt (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) in  den Jahren 2014 bis 2020 in die landwirtschaftlichen Betriebe, so das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mit Fakt soll die Förderung stärker am Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden, sagte der Minister für den ländlichen Raum, Alexander Bonde (im Bild bei einem Besuch in Schwäbisch Hall), bei der Vorstellung der Maßnahme im vergangenen Jahr.

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