Das Schwein von daheim


Die Schwäbisch-Hällischen tragen eine besondere Auszeichnungen – „g.g.A.“. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich nicht etwa „ganz gute Anlagen“, obwohl diese Beschreibung auf die alte Landrasse durchaus zutreffen würde. Mit dem Gütesiegel „g.g.A.“ schützt die Europäische Union seit 1992 Agrarprodukte und Lebensmittel gegen missbräuchliche Nutzung.

 

 

Für das Schwäbisch-Hällische Landschwein bedeutet dies: Nur die Bauern, welche die festgelegten Bedingungen einhalten und kontrolliert werden, dürfen das Fleisch ihrer Tiere in Europa als Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch verkaufen. Allen anderen ist die Nutzung des Begriffs strikt verboten. Auch Anlehnungen wie „nach Schwäbisch Hällischer Art“, die zu Verwechslungen führen können, sind untersagt.

 

Voraussetzung für den Schutz ist nach EU-Recht, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder verarbeiteten Lebensmittel eine lange Tradition aufweisen und einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben. Darüber hinaus sollte das Erzeugnis von den Verbrauchern als hochwertig und einzigartig wahrgenommen werden. Voraussetzungen also, welche das Schwäbisch-Hällische vollkommen erfüllt: Die Zucht der Mohrenköpfle hat ihren Anfang um das Jahr 1820/21 und die Herstellungsregion tragen die Tiere sogar im Namen!

 

Die Hürden bis zum Erhalt des EU-Siegels sind hoch. Zunächst muss der Anmelder – also die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall – Europa-Schutz beim Deutschen Patent- und Markenamt in München beantragen. Dabei sind die Grenzen der Region anzugeben, in welcher das Erzeugnis hergestellt wird, damit es eine Herkunftsbezeichnung tragen darf.

 

So wie Bayerisches Bier nur im Freistaat Bayern gebraut werden darf, darf Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch nur im Landkreis Schwäbisch Hall sowie den fünf umliegenden Landkreisen Hohenlohekreis, Ostalbkreis, Ansbach (Bayern), Tauberbischofsheim und Rems-Murr-Kreis erzeugt werden. Und erst wenn das Produkt mit Herkunftsbezeichnung im EU-Register eingetragen ist, darf es zusätzlich die Bezeichnung g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder g.g.A. (geschützte geografische Angabe) tragen.

 

Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher heißt das: Wenn Sie bei Ihrem Metzger Schwäbisch-Hällisches Kotelett oder Schnitzel kaufen, dann wissen Sie genau, woher Ihr Fleisch kommt. Und das ist in Zeiten wie diesen doch ein wirklich gutes Gefühl.


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