Amtliche Tierschützer haben einem der größten Schweinezüchter Europas die Tierhaltung verboten. Wie die Wochenzeitung „Stern“ berichtet, wurde den Anwälten von Adrianus Straathof vor wenigen Tagen der amtliche Bescheid über ein „Tierhaltungs- und Betreuungsverbot“ zugestellt. Das Verbot gilt für Straathof persönlich und bundesweit. Noch sei der Bescheid aber nicht rechtskräftig. Straathofs Anwälte haben umgehend widersprochen und Klage eingereicht. Nach eigenen Angaben aus dem Jahr 2013 hat der Niederländer 25 Standorte und produziert allein in Deutschland insgesamt 1,5 Millionen Ferkel jährlich.

 

Schweinefabriken wie die von Straathof sind freilich auch eine Folge des Hungers der Deutschen nach billigem Fleisch. Schließlich gibt es Alternativen zur industriellen Schweinhaltung.

 

Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. (geschützte geografische Angabe) wird auf Hohenloher Höfen von Bauern erzeugt, die ihre Tiere so halten, wie es die Richtlinien der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall vorschreiben. Auf Stroh statt auf Spaltenböden, mit Auslauf und ausreichend Platz. Gentechnisch verändertes Futter sowie die prophylaktische Gabe von Antibiotika sind verboten. Die Bauern bringen ihre Tiere selbst zum Schlachthof der Erzeugergemeinschaft. Die Transportwege sind kurz und die Schlachtung erfolgt tierschutzgerecht, damit die Schweine nicht unnötig leiden.

 

Aufzucht, Mast, Schlachtung und Vertrieb liegen in bäuerlicher Hand. Die Landwirte bekommen dafür einen angemessenen Preis. Den die Verbraucher zu zahlen bereit sein müssen. Industrie oder Landwirtschaft? Die Abstimmung darüber hat jeder Einzelne, jede Einzelne in der Hand.