Schweine, die Auslauf ins Freie haben, sind das Natürlichste der Welt – und dem Verbraucher höchst sympathisch. Für Schwäbisch-Hällische Zuchtsauen etwa ist dies (wo immer es die örtlichen Gegebenheiten erlauben) Vorschrift. Doch die wenigsten wissen, dass diese Haltung Risiken birgt und für den Bauern mit einem erheblichen auch finanziellen Aufwand verbunden ist. Dann nämlich, wenn eine Seuche im Anmarsch ist.

 

Erstmals ist jetzt die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Litauen und Polen nachgewiesen worden. Die ASP ist eine ansteckende Viruserkrankung, die für den Menschen ungefährlich ist und ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Genau hier liegt das Problem: Die wandernden wilden Verwandten dürfen keinesfalls in Kontakt mit Hausschweinen kommen.

 

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Infizierte Tiere erkranken mit hohem Fieber Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Die ASP betrifft alle Altersklassen gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Verenden der Schweine. Einen Impfstoff gibt es nicht. In einer Mitteilung des Landratsamts Schwäbisch Hall steht so knapp wie klar: „Es besteht die große Gefahr, dass die Tierseuche auch nach Deutschland eingeschleppt wird.“

 

Bereits seit Mai dieses Jahres sind Schweinehalter, die ihren Tieren den Auslauf ermöglichen, verpflichtet, dies beim Veterinäramt zu melden. Die Haltung von Schweinen auf der Weide muss ohnehin generell amtlicherseits genehmigt sein. Zweimal im Jahr werden sie vom Amtstierarzt kontrolliert. Einmal im Jahr müssen Blutproben genommen werden – das fällt dann meist mit der Schlachtung zusammen.

 

Martin Schneider und seine Kollegen vom Landwirtschaftlichen Beratungsdienst weisen die Mitgliedsbetriebe der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall auf die geänderte Gesetzeslage hin: „Die Meldung ans Landratsamt müssen die Bauern selbst vornehmen, wir können sie nur beraten.“ Etwa in Fragen, wie hoch der schützende Doppelzaun rund um den Auslauf sein muss. Der geht bei Schweineweiden angesichts der großen Flächen ohnehin ins Geld: „50 Meter kosten 80 Euro für den äußeren Zaun, dazu kommen die Kosten für den inneren“, sagt Schneiders Kollege Fritz Wolf.

 

Gefahr droht auch, wenn Reisende wie Saisonarbeitskräfte aus Polen, Litauen und der Russischen Föderation Lebensmittel aus diesen Ländern mit nach Deutschland bringen. Rohwurst und Rohschinken können den ASP-Erreger enthalten. Speiseabfälle, die Schweinefleisch enthalten, sind „sicher und fachgerecht zu entsorgen“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Und das heißt für die Verbraucher: Nichts davon in die Bio-Tonne oder auf den Kompost werfen! Vögel oder Ratten können mögliche Erreger weitertragen.