Serie (7): Die Kontrollen


Möchte ein Bauer Mitglied der Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall werden, sind die Mitarbeiter des Landwirtschaftlichen Beratungsdiensts erste Ansprechpartner (siehe Serie 4). Fritz Wolf und seine Kollegen entscheiden, ob der Landwirt mit seinem Hof beispielsweise für die Mast von Schwäbisch-Hällischen Schweinen in Betracht kommt. Die Voraussetzungen für die Haltung sind in den Erzeugerrichtlinien festgeschrieben. Die Tiere sollen wo möglich Auslauf ins Freie haben; mindestens die Hälfte der Fläche darf nicht perforiert, die Liegefläche muss befestigt und mit Stroh eingestreut sein; jedem Tier stehen 1,2 Quadratmeter Platz zur Verfügung; das Futter darf nicht gentechnisch verändert sein.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – auch bei der Erzeugung von Schwäbisch-Hällischem Qualitätsschweinefleisch, das die Europäische Union unter g.g.A.-Schutz gestellt hat. Fritz Wolf nennt ein Beispiel: „Wenn sich einer nicht an die Vorschrift hält, gentechnisch unverändertes Futter einzusetzen, kann er locker 100 Euro pro Tonne Futter einsparen.“ Das könnte sich rechnen, ist aber verboten. Mit der Kontrolle ihrer Mitgliedsbetriebe hat die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall das Prüfinstitut Lacon aus Offenburg beauftragt. Im Leitbild des Unternehmens heißt es: „Das Lacon Institut wird nicht durch Interessen von außerhalb gesteuert und kann durch seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit neutral und unabhängig von kommerziellen Einflüssen seine Dienstleistungen allen Antragstellern gleichermaßen zur Verfügung stellen.“

 

Das System ist dreistufig angelegt. Die Basis bildet das Kontrollzeichen QS. Eine Stufe darüber liegt das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW). Dritte und höchste Stufe ist die Zertifizierung für Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. Die Kontrollen für die Prüfsiegel finden angekündigt jährlich statt; darüber hinaus werden zehn Prozent der Mitglieder jedes Jahr unangekündigt überprüft. Der Kontrolleur nimmt die Tiere in Augenschein, überprüft das Stallklima und nimmt Futtermittelproben, die im Labor auf Rückstände geprüft werden. Die Kosten trägt die Erzeugergemeinschaft – mit einer Ausnahme: „Wenn ein Landwirt geschlampt hat, muss er die Kontrolle selbst zahlen“, erklärt Fritz Wolf, „das kann ihn bis zu 300 Euro kosten.“ Das Prüfinstitut Lacon selbst wird wiederum vom Regierungspräsidium Stuttgart überprüft – die Kontrolle der Kontrolle.

 

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Werden Verstöße festgestellt, benachrichtigt die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft den betreffenden Landwirt, mahnt je nach Schwere Nachbesserungen an oder spricht gar Sanktionen aus. „Das könnte im schlimmsten Fall bis zum Ausschluss gehen“, macht Wolf deutlich. Zum Glück seien Verstöße bei den Mitgliedern der Erzeugergemeinschaft sehr selten. Klaus Memmler beispielsweise, Zuerwerbslandwirt in Frankenhardt-Hirschhof, ist seit 2002 Mitglied – und hat wie in jedem Jahr auch 2014 alle Kontrollen bestanden. Anstandslos.


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